Im Trauerfall
Sie müssen jetzt nicht alles wissen. Hier finden Sie die wichtigsten ersten Schritte – und jederzeit einen Menschen am Telefon, der Ihnen weiterhilft.
Die ersten Schritte
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Ärztin oder Arzt rufen
Verstirbt ein Mensch zu Hause, rufen Sie die Hausärztin, den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Der Arzt stellt den Totenschein aus. Im Krankenhaus, Hospiz oder Pflegeheim übernimmt das Personal diesen Schritt.
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Uns anrufen – zu jeder Zeit
Wir sind Tag und Nacht erreichbar. Gemeinsam besprechen wir, wann wir die verstorbene Person abholen. Sie dürfen sich so viel Zeit für den Abschied nehmen, wie Sie brauchen.
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Unterlagen zusammensuchen
Die Liste unten hilft Ihnen dabei. Was Sie nicht finden, besorgen wir beim Standesamt oder bei den zuständigen Stellen.
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Gemeinsam planen
Im Gespräch – bei uns oder bei Ihnen zu Hause – besprechen wir Bestattungsart, Trauerfeier, Anzeigen und Blumen. Behördengänge, Abmeldungen und Termine übernehmen wir für Sie.
Diese Unterlagen werden benötigt
Üblicherweise werden folgende Unterlagen benötigt, die wir, falls Sie es wünschen, gern für Sie beschaffen:
- Personalausweis der/des Verstorbenen
- Geburtsurkunde der/des Verstorbenen (bei Ledigen)
- Heiratsurkunde oder, für nach 1958 geschlossene Ehen, ein Auszug aus dem Familienbuch
- Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners, wenn die/der Verstorbene verwitwet war
- Scheidungsurteil bei Geschiedenen
- Rentenanpassungsbescheid
- Versicherungspolicen
- Grabbrief, falls bereits eine Grabstelle vorhanden ist
Im Rahmen unserer Unterstützung setzen wir uns mit verschiedenen Ämtern, Personen oder Institutionen in Verbindung. Die benötigte Sterbeurkunde bestellen wir für Sie beim zuständigen Standesamt.
Häufige Fragen
Was mache ich, wenn mein Angehöriger zu Hause verstirbt?
In diesem Fall rufen Sie als erstes einen Arzt an. Sie können entweder den Hausarzt, den begleitenden Arzt oder den Kassenärztlichen Notdienst anrufen. Dieser kommt zu Ihnen nach Hause und stellt den Totenschein aus. Erst wenn der Totenschein ausgestellt ist, darf der von Ihnen ausgesuchte Bestatter ihren Angehörigen in sein Institut überführen. Wenn Sie Ihren Angehörigen noch einige Zeit bei sich zu Hause haben möchten, ist dies auch möglich. Sie können trotzdem einen Bestatter anrufen, dieser kann zu Ihnen kommen und mit Ihnen die/den Verstorbene(n) herrichten. Beachten Sie bitte hierzu „Wie lange darf ein verstorbener Angehöriger zu Hause aufgebahrt werden?“
Wie verhalte ich mich, wenn mein Angehöriger im Krankenhaus verstirbt?
Wenn Sie einen Sterbefall im Krankenhaus erleben, wird Ihr verstorbener Angehöriger noch eine Zeit im Krankenhaus verbleiben. Zunächst muss auch hier ein Totenschein ausgestellt werden. Die/der Verstorbene wird anschließend in die Klimaräume des Krankenhauses gebracht. Rufen Sie nun bei Ihrem Bestatter an. Er nimmt dann den Kontakt mit dem Krankenhaus auf und wird baldmöglichst die/den Verstorbene(n) in sein Institut überführen.
Sollte ich mein Kind mit zur Beerdigung, Trauerfeier oder zum Abschied nehmen?
Ja, wenn Ihr Kind es möchte. Gehen Sie offen und ehrlich mit dem Tod um und erklären Sie Ihrem Kind, was nun passiert. Scheuen Sie sich nicht, Fragen zu beantworten.
Literatur wie „Was passiert mit Hilde Mück?“, „Lebe wohl lieber Dachs“ und „Die schönsten Beerdigungen der Welt“ führen Kinder an die Themen Tod und Beerdigung heran.
Ihr Bestatter steht Ihnen gerne bei der Auswahl zur Seite oder beantwortet Kinderfragen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Abschied, einer Trauerfeier und einer Beisetzung?
Meistens wird am Sarg Abschied genommen. Hierbei kann dieser offen oder geschlossen sein. Der Bestatter wird Sie empfangen, zum Sarg begleiten und sich zurückziehen. Sie haben dann Zeit für sich, um Abschied zu nehmen.
Eine Trauerfeier ist eine Feierlichkeit zu Ehren der verstorbenen Person. Der Ablauf wird individuell arrangiert und von einer Rednerin/ einem Redner oder einer Pastorin/ einem Pastor begleitet. Es kann Musik gespielt werden, Sie können selbst einige Worte sagen, oder ein Gedicht vortragen. Rituale können eingebunden werden. Die Trauerfeier umfasst 30 Minuten, sie kann jedoch auch länger gestaltet werden. Nach der Trauerfeier erfolgt die Beisetzung.
Die Beisetzung kann im Anschluss an die Trauerfeier stattfinden oder getrennt von ihr. Die Beisetzung kann von einer Pastorin/ einem Pastor oder mit einer kurzen, weltlichen Rede begleitet werden. Auch hier kann persönliche Musik gespielt oder ein Ritual zum Abschied eingebunden werden. Die Beisetzung umfasst ca. 15 Minuten.
Darf ein Verstorbener auch zu Hause aufgebahrt werden? Und wie lange?
Ja. Auch wenn der Tod in einem Seniorenheim oder im Krankenhaus eingetreten ist, kann Ihr Bestatter Ihren Angehörigen bei Ihnen zu Hause aufbahren.
Die Fristen hierzu richten sich nach dem Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes.
In Schleswig-Holstein und Hamburg sind es bis zu 36 Stunden.
Kann ich beim Anziehen der Kleidung helfen?
Ja. Alleine oder mit Ihrem Bestatter können Sie die verstorbene Person einkleiden. Bitte seien Sie sich bewusst, dass es für Sie eine besondere Situation ist.